Wohnhaus Breitenlachen | Luzern | 1999-2000
Die Form des Grundstücks und eine Baulinie mit einem Strassenabstand von 8.0 Metern reduzieren die bebaubare Grundstückfläche stark. Die Grundrissgeometrie wird durch diese Rahmenbedingungen bestimmt.
Der Gebäudeschnitt entwickelt sich aus dem Baugesetz. Mit dem Mansardendach konnten die nordseitigen Grenzabstände auf 3.50 Meter reduziert werden (halbe Fassadenhöhe = Grenzabstand). Daraus resultiert ein Flächengewinn von ca. 10 m2 im Erdgeschoss. Der südseitige Erker vergrössert die nutzbare Obergeschossfläche entscheidend.
Der Wohn/Essraum im EG orientiert sich auf den südseitigen Kiesplatz, die Schlafzimmer im Obergeschoss auf den gegenüberliegenden Park mit dem schönen Baumbestand.Im Bereich Hauszugang und Wohnraum wird das gewachsene Terrain aufgeschüttet, die restliche Fläche bleibt in ihrer natürlichen Form erhalten.